… über Matthias Kopf. Und schon nimmt der Abend im Ferienlager einen ganz anderen Verlauf. Die Betreuer werden nervös, die Teilnehmerinnen kreischen, die anderen Jungs finden es irgendwie cool. Und Matthias weiß gar nicht, wie ihm geschieht. Denn auf einmal soll er zum Arzt, zur Apotheke, Haare waschen, Kleidungsstücke waschen, die Liste scheint gar kein Ende mehr zu nehmen. Und als auch irgendwann die Betreuer die Übersicht verlieren, rufen sie bei der juleiqua-Ferienfreizeit-Hotline an.

So ging es auch schon anderen Freizeiten in den letzten Jahren, sodass die Hotlinerinnen und Hotliner mittlerweile Kopfläuse als “Standardanruf” behandeln können. Das fünfköpfige Team kann erst einmal beruhigen, dass Kopfläuse kein Zeichen für mangelnde Hygiene sind. Kopfläuse kommen und gehen. Aber eben nicht nur dorthin wo sich Teilnehmer weniger waschen, sondern auch auf blitzsaubere Köpfe. Meistens sind es einzelne Teilnehmer, die die Kopfläuse schon von zu Hause mitbringen und dann ist es für diese ganz leicht, beim allgemeinen Toben, Spielen oder beim Zusammenrücken am Lagerfeuer von einem zum anderen überzuwechseln.

Sind sie dann einmal entdeckt, dann wird der Kampf gegen die Laus zum echten Wettlauf. Während die einen also auf “Goldgeist” und Co., die anderen aber auf Hausmittelchen von Mama setzen, weiß fast kaum eine Freizeit, dass Kopfläuse auch rechtlich nicht uninteressant sind. Denn das sogenannte “Infektionsschutzgesetz” (IfSG) schreibt vor, dass Ferienlager Kopfläuse dem örtlichen Gesundheitsamt melden müssen.

Das Infektionsschutzgesetz richtet sich unter anderem an Gemeinschaftseinrichtungen. Und Gemeinschaftseinrichtungen sind: “Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne dieses Gesetzes sind Einrichtungen, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden, insbesondere Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte, Schulen oder sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime, Ferienlager und ähnliche Einrichtungen.“(§ 33 IfSG)

Deshalb treffen auch alle Haus- und Zeltlager die gleichen Pflichten, wir wir sie sonst von Kindergärten und Schulen kennen. Tritt eine Krankheit auf, die das Gesetz in § 34 benennt, sollte daher die Leitung der Ferienfreizeit zum Telefon greifen und das Gesundheitsamt informieren. Das wird regelmäßig interessant für

  • Keuchhusten
  • Masern
  • Scharlach
  • Windpocken
  • oder eben Läuse.

Der Anruf beim Gesundheitsamt ist gar nicht gefährlich. Er soll erst einmal nur dazu dienen, die Information über die entdeckte Krankheit weiterzugeben. Außerdem kann das Gesundheitsamt dann die Ferienfreizeit auch beraten und betreuen. Gibt es zum Beispiel Ärzte, die auf einzelne Krankheiten spezialisiert sind? Ist die Krankheit vor kurzem schon einmal im Ort aufgetaucht? Wie sollte man erkrankte Teilnehmer und nicht erkrankte Teilnehmer am besten voreinander schützen?

Außerdem kann das Gesundheitsamt oft mit Informationen aushelfen, die das Ferienlager benötigt, um die Eltern und Erziehungsberechtigten zu Hause zu informieren. Hier empfiehlt es sich entweder auf die Informationsblätter des Robert-Koch-Instituts zurückzugreifen oder aber zu einem Kindergarten oder einer Kindertagesstätte in der Nähe Kontakt aufzunehmen. Dort liegen in der Regel schon vorbereitete Elternbriefe in der Schublade, die man bestimmt ausleihen und für das Ferienlager überarbeiten darf. Denn so können ganz leicht Informationen vorbereitet werden, die dann an die Eltern direkt nach der Rückfahrt aufgegeben werden sollten.

Hattet Ihr schon einmal Läuse im Ferienlager? Wie habt Ihr reagiert? Wie habt Ihr die Eltern informiert?